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Erfahren Sie mehr über die Abläufe bis zur Übergabe Ihres fertiggestellten Konzeptes.
Bitte beachten Sie, dass die Prozesse im Einzelfall abweichen können. Zurück zur Übersicht

Welche Schritte sind bis zu meinem Erwerb notwendig?

Da stets individuell auf Ihre persönliche Situation eingegangen wird, ist der Weg zur Ihrem Eigentum in folgende Schritte aufgebaut:

  • 1. Erfassung Ihrer Erwartungen, Ziele und Wünsche
  • 2. Vorstellung Ihrer individuellen Lösung, Ihr Feedback und Wünsche, Optimierung
  • 3. Reservierung, Unterlageneinholung, Finanzierung, Erläuterung Ihres Kaufvertrages
  • 4. Beurkundung Ihres Konzeptes
  • 5. Fertigstellung und Übergabe Ihres Eigentums (siehe Bauphase)
  • 6. Mieteinnahmen genießen mit 100% Sicherheit + 0% Stress (siehe Bewirtschaftungsphase)

Wenn ich mich nach der Beratung für den Erwerb eines Konzeptes entschieden habe: Wer kümmert sich um welche Schritte damit ich Eigentümer werde?

Um Ihnen Ihre Investitionsentscheidung so angenehm wie möglich zu gestalten, erfolgt jegliche Abwicklung innerhalb der Erwerbsphase über Ihren persönlichen Ansprechpartner. Gern erstellen wir Ihr Konzept auf Wunsch gemeinsam mit Ihrem Finanzberater. Je nach Ihrem Interesse ist eine telefonische und eine persönliche Beratung und Abwicklung möglich. Wenn nicht anders von Ihnen gewünscht, ergibt sich folgender Ablauf:

  • Auf Grundlage Ihrer in der Beratung erarbeiteten Ziele und Wünsche, werden für Sie eine oder mehrere Finanzierungsvarianten erstellt und ein Vergleich der Konditionen unterschiedlicher Banken durchgeführt. Dafür teilen wir Ihnen mit, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen und Sie senden diese uns einfach digital zu.
  • Wenn Sie sich für einen Finanzierungsvorschlag entscheiden, übernimmt unser Finanzierungsservice für Sie die komplette Kommunikation, Aufbereitung und Einsendung der Nachweise bis Sie die unterschriftsreifen Vertragsunterlagen erhalten.
  • Nachdem wir die Finanzierungszusage von der Bank erhalten, wird der Kaufvertrag von uns für das Notariat vorbereitet. Das Notariat senden Ihnen diesen dann nach Erstellung per E-Mail zu.
  • Anschließend sind Sie herzlich zu einem erneuten Termin mit uns (persönlich oder telefonisch) eingeladen, um gemeinsam das Juristendeutsch zu übersetzen. Für Sie nehmen wir uns alle Zeit, damit Sie alle Vertragsbestandteile wirklich verstehen und ohne Fragen zum Notar gehen.
  • Nach mindestens 14 Tagen Bedenkzeit vereinbaren wir für Sie einen Wunschtermin beim Notar, wo wir Ihnen auch während der Beurkundung zur Seite stehen.

Welche Nachweise erhalte ich i.d.R. nach der Beurkundung?

Nachdem Sie mit der Beurkundung beim Notar alleiniger Eigentümer Ihres Konzeptes sind, erhalten Sie in der Regel in den folgenden Wochen oder mehreren Monaten folgende Dokumente (bitte sorgfältig aufbewahren):

  • Immotwist: Persönlicher Ordner zur Ablage Ihrer Nachweise
  • Notar: Urkundenrolle zur Beurkundung des Kaufvertrags (Rechnung), Bestellung der Grundschuld (Rechnung)
  • Landesjustitzkasse: Eintragung der Grundschuld (Rechnung)
  • Finanzamt: Bescheid über Grunderwerbssteuer (Rechnung), in Einzelfällen einen Fragebogen zum Erwerb
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Zeiträume und Art der Dokumente im Einzelfall abweichen können.

Wann fallen die Erwerbsnebenkosten an?

Es gibt keine allgemeingültigen Fälligkeitstermine der Erwerbsnebenkosten, da diese stets individuell sind. Aus unseren Erfahrungen heraus, können folgende Zeiträume ab der notariellen Beurkundung beispielhaft sein:

  • Notarkosten: ca. 7 – 30 Tage nach Beurkundung
  • Grunderwerbssteuer: ca. 4 Wochen nach Beurkundung
  • Gerichtskosten Landesjustitzkasse: ca. 6 – 12 Wochen nach Beurkundung
  • Bereitstellungszinsen: ca. 12 Monate nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages (bitte prüfen Sie hierzu Ihre individuellen Konditionen)
  • Grundbuchkosten Landesjustitzkasse: nach der Fertigstellung und Übergabe des Konzeptes
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Zeiträume für jeden Einzelfall abweichen.

Welche Erwerbskosten kann ich steuerlich geltend machen?

Für das Steuerjahr Ihres Kaufs ist ein Teil Ihrer Erwerbskosten steuerlich unter den Werbungskosten absetzbar. Folgend stellen wir Ihnen 5 wichtige Punkte für die Weitergabe an Ihre Steuerberatung zur Verfügung, welche individuell für Ihre persönliche Situation geprüft werden sollten:

  • Bereitstellungszinsen des Darlehens (Kontoauszug als Nachweis)
  • Eintragung der Grundschuld (Beleg Landesjustizkasse als Nachweis)
  • Bestellung der Grundschuld (Beleg Notar als Nachweis)
  • Kontoführungsgebühren (pauschal mit 16,00 € pro Jahr)
  • Fahrt- und Telefonkosten (Fahrten zum Objekt, Notar, Bank, zur Vertragsunterzeichnung mit 0,30 € pro gefahrenen Kilometer)
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir hiermit keine steuerliche Beratung übernehmen. Arbeiten Sie die aufgeführten Informationen Ihrer Steuerberatung zu, damit Sie Ihre steuerlichen Möglichkeiten sicher und vollumfänglich nutzen können.
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