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Welche Pflichten habe ich in der Bewirtschaftungsphase?

Mit Besitzübergang sind Sie Eigentümer geworden und treten in die Wohnungseigentümergemeinschaft ein. Einmal im Jahr werden Sie zur Eigentümerversammlung eingeladen. Diese Einladung können Sie persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter wahrnehmen. Sie sind ebenfalls zur Zahlung des Hausgeldes verpflichtet.

Wann und durch wen bekomme ich meine monatliche Miete?

In das Mietverhältnis tritt die DSW24 Dresdner Servicewohnen GmbH ein.

  • Der voraussichtliche Mietbeginn ist vertraglich festgelegt. Ab dem vereinbarten Zeitpunkt ist die Miete seitens der DSW24 an Sie zu zahlen. Sollte das Mietobjekt zu einem späteren Zeitpunkt übergeben werden, gilt als Berechnungsgrundlage für die Dauer und Beginn des Mietverhältnisses jeweils der auf die Übergabe folgende Monatserste.
  • Die Gesamtmiete ist monatlich bis spätestens am 15. Werktag an Sie zu zahlen und wird auf Ihr Konto überwiesen.
  • Vereinbart wird eine feste Vertragslaufzeit mit Kündigungsausschluss und Sie können von einer Verlängerungsoption Gebrauch machen.

Die DSW24 hat sich seit der Gründung mit Ihrem Konzept zum Servicewohnen am Markt etabliert. Der Service der DSW24-Objekte geht weit über den perfekt auf das aktive Wohnen im Alter zugeschnittenen Wohnraum hinaus. Für den Wunsch auf Sicherheit und Unterstützung befindet sich in jedem Ihrer Objekte ein etablierter Partner aus dem Pflegebereich, um den Mietern ein sorgloses Wohnen zu ermöglichen.

An wen muss ich welche Kosten während der Bewirtschaftung zahlen? Kann ich das als Bankeinzug machen?

Während der Bewirtschaftungsphase fallen monatlich Kosten für das Hausgeld sowie für die Betriebskostenvorauszahlung (WEG, SEV, Instandhaltungsrücklage, nichtumlagefähige Nebenkosten) an, welches an die Hausverwaltung Administrata GmbH zu zahlen ist. Wird der Kaufpreis finanziert, fallen darüber hinaus monatlich Kosten für Zins und Tilgung an, welche an die jeweilige Bank zu zahlen sind.

Beides erfolgt grundsätzlich über ein Lastschriftverfahren.

Was passiert, falls es die Vermietungsgesellschaft (DSW24) nicht mehr geben sollte?

Ein Controlling und vorzeitige Reaktion von Ihnen als Eigentümer ist hierbei von Nöten.

Der Eigentümer kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund kündigen. Dies ist im Falle möglich, wenn die DSW24 mit zwei vollständigen Mieten in Rückstand geht. Der Mietvertrag ist so geregelt, dass dann das Mietverhältnis zwischen DSW24 und Endmieter direkt an den Eigentümer übergeht und somit die Mieteinnahmen dem Eigentümer gesichert sind. Sollte bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet sein, besteht für den Vermieter lt. Gesetz eine Kündigungssperre.

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